Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, ist eine Verordnung der EU in der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten zusammengefasst werden. Die Verordnung tritt in vollem Umfang und unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten ab dem 25. Mai 2018 in Kraft.

Betroffen sind damit auch alle kommerziellen Webseiten-Betreiber, die ihre Webseiten, AGB’s, Datenschutz-Richtlininen und/oder Impressumsangaben der neue DSGVO entsprechend anpassen müssen. Es drohen teure Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4% vom Jahresumsatz! Die ausführlichen Inhalte der neuen Verordnung finden sie unter https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/ oder https://dsgvo-gesetz.de/.

Bitte beachten Sie daher, dass ab dem 25.Mai 2018 alle Datenschutzhinweise auf Ihrer Webseite nicht mehr ausreichen und damit abmahnbar sind! Sie sind als Webseiten-Betreiber haftbar für die Inhalte und inkorrekte Datenschutzhinweise!

Ich empfehle daher dringend die Impressums- und Datenschutz-Angaben, sowie die Inhalte Ihrer Webseiten auf eine DSGVO konformen Stand zu bringen. Unter Umständen sind bei Ihnen auch technische Änderungen und Erweiterungen nötig, um die DSGVO-Normen zu erfüllen.

Ich berate Sie dabei gerne und biete darüber hinaus einen DSGVO-Service an.

Kurzüberblick zu den relevantesten Neuerungen

  1. Bei der Übermittlung personenbezogener Daten müssen künftig alle Daten verschlüsselt übertragen und gespeichert werden. Dies könnte Kontaktformulare und Newsletter-Anmeldungen betreffen. Bedenken Sie, dass IP-Adressen-Übermittlungen ebenfalls personenbezogene Daten sind.
  2. Die Verwendung von Cookies muss zukünftig angegeben und im Datenschautz-Hinweis erläutert werden.
  3. Die Verwendung von SEO Tools wie Google AdWords oder Analytics muss im korrekt angegeben werden.
  4. Die Verwendung der offiziellen Plugins von Google, Facebook, Instagram und Co. ist mit der neuen DSGVO verboten.
  5. Lockangebote mit gekoppelter Anmeldung sind nicht mehr erlaubt. Geschenke nach Neuanmeldung o.ä.
  6. Für die Übermittlung von Kontaktformular-Daten oder Newsletter-Systemen muss die Einwilligung des Nutzers eingeholt werden.
  7. Je nach Service einer Webseite kann es sinnvoll sein die gesamte Webseite zu verschlüsseln. Hierdurch wird die Integration eines SSL-Zertifikats notwendig

Dies ist nur eine Übersicht zu den wichtigsten Neuerungen. Die neue Verordnung enthält viele weitere Punkte, die für Ihr Angebot von Relevanz sein könnten.

Naria12 steht Ihnen gerne bei der Beratung und Umsetzung der neuen Gesetzesverordnung zur Verfügung. Die von uns erstellten Impressums-Texte und Datenschutz-Angaben haben nicht den Anspruch eine Rechtsberatung zu ersetzen! Unsere umfassende Vorlage sollten Sie durch einen Fachanwalt prüfen lassen und ggfs. fach- oder branchenspezifische Besonderheiten ergänzen.